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Auszug aus der Geschäftsordnung

1. Versteigerungsbedingungen

1.1 Die Versteigerung erfolgt nach den Bestimmungen der behördlich genehmigten Geschäftsordnung, sowie im Namen und auf Rechnung oder im eigenen Namen.

1.2 Gesteigert wird um ca. 10% des Ausrufpreises bzw. des angesteigerten Gebotes. Der Zuschlag erfolgt nach den Meistbietenden

1.3 Bei Meinungsverschiedenheiten über Anbote oder wenn der Auktionsleiter ein Anbot übersehen hat, wird ein schon verteilter Zuschlag aufgehoben, wird der betreffende Posten noch mal ausgerufen.

1.4 Die Rufpreise sind in Euro angegeben.

1.5 Das vom Ersteher zu zahlende Aufgeld beträgt 5% des höchsten Gebots. Auf den Betrag des höchsten Gebotes sowie des Aufgeldes wird die Mehrwertssteuer von 20% zusätzlich aufgeschlagen.

1.6 Alle Kraftfahrzeuge, Maschinen und Geräte sind mehr oder weniger gebraucht, angerostet beschädigt, unvollständig und reparaturbedürftig. Reklamationen über den Preis und Zustand der Objekte sind nach dem Zuschlag ausgeschlossen.


2. Haftung und Gewährleistung

2.1 Der Verkauf der Gegenstände erfolgt so wie sie stehen und liegen. Angegebene Daten, Maße oder Mengenangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

2.2 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.

2.3 Der Ersteher verzichtet auch auf das Recht, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.

2.4 Das Betreten des Ausstellungs- und Auktionsgeländes zum Zwecke der Besichtigung, der Teilnahme am Versteigerungstermin oder dem Abtransport der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Versteigerers oder der Objekte wird ausgeschlossen.

3. Weiteres

3.1 jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, Gegenstände bis zur Auktion zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung wird daher keine Gewähr übernommen.

3.2 Die erstandenen Gegenstände sind sofort in bar zu bezahlen, Schecks benötigen eine Deckungsbestätigung.

3.3 Bei einer Stundung des Kaufpreises muss mindestens 50% Anzahlung erfolgen, die Restsumme innerhalb 10 Tagen überwiesen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 12 % p.a. an Verzugszinsen in Rechung gestellt.

3.4 Schriftliche Kaufgebote werden nur mit einer 50%igen Anzahlung berücksichtigt.

3.5 Vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises werden die Gegenstände nicht ausgefolgt.

3.6 Sämtliche Objekte lagern des Dritten auf die Auktion folgendes Tages auf Gefahr des Erstehers.

3.7 Es wird gebeten, die erstandenen Gegenstände ausnahmslos innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nach dieser Frist werden Standgebühren in Rechung gestellt.

Für Objekte
bis 5m2 Euro 3,-/Tag
über 5m2 Euro 6,-/Tag
Bei Abholung bar zu bezahlen.

3.8 Sollten wider Erwarten die ersteigerten Objekte länger als 6 Wochen nach dem Auktionstag nicht abgeholt sein, werden diese ohne Benachrichtigung des Erstehers einer neuerlichen Versteigerung zugeführt.

3.9 Der säumige Ersteher wird wie ein Einbringer behandelt und alle offenen Forderungen in Abzug gebracht. Für einen etwaigen Ausfall haftet der säumige Ersteher.


4. Gesetzliche Bestimmungen

(Geltung der Versteigerungsbedingungen)
4.1 Die an der Versteigerung teilnehmenden Personen unterwerfen sich durch ihre Teilnahme diesen Versteigerungsbedingungen

4.2 Es gelten im Übringen die Bestimmungen des Hofdekretes über die freiwilligen Versteigerungen in der zum Zeitpunkt der Versteigerung geltenden Fassung.